Prozesskostenhilfe

Personen mit geringem Einkommen erhalten eventuell Prozesskostenhilfe.

Wir sind ausdrücklich auch bereit, zu den Bedingungen von Prozesskostenhilfe für Sie tätig zu werden.

 

In diesem Fall bitten wir, beiliegendes Formblatt auszufüllen und an uns zu übersenden.

Im Falle der Gewährung von Prozesskostenhilfe muss auch kein Gerichtskostenvorschuss einbezahlt werden.

 

Die Bearbeitung der Scheidung verzögert sich allerdings in der Regel, da der Scheidungsantrag dem Ehegatten erst zugestellt wird, wenn über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe entschieden ist.

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Alle Informationen auf einen Blick:
Scheidungsinformationen-wittmer-seitz.pd
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